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Was sind Gefahrstoffe? Definition und Kennzeichnung

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2021-09-16 14:44:00 / Ratgeber
Was sind Gefahrstoffe? Definition und Kennzeichnung - Was sind Gefahrstoffe? | MedSolut

Um im Umgang mit potenziell schädlichen Substanzen die richtigen Sicherheitsvorkehrungen treffen zu können, müssen diese klassifiziert werden – und zwar als Gefahrenstoffe. Doch was sind Gefahrenstoffe? Dieser Blogbeitrag liefert verschiedene Definitionen von Gefahrenstoffen und gibt einen Überblick über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen. Auch werden die gesetzlichen Regelungen, die geltenden Kennzeichnungspflichten sowie Schutzmaßnahmen im Umgang kurz dargestellt.

Was ist ein Gefahrstoff: Definition

Ist von Gefahrenstoffen die Rede, so handelt es sich um Gemische und Stoffe, die bei der Herstellung und/oder Verwendung einen schädlichen Einfluss auf die Umwelt und/oder den Menschen nehmen können. Diese allgemeine Definition von Gefahrenstoffen lässt sich auch auf solche Stoffe erweitern, die einen bestimmten Grenzwert überschreiten.

Was sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung?

Prinzipiell gibt es mehrere Wege, die Frage "was sind Gefahrstoffe?" zu beantworten. Eine gute Definition liefert die Gefahrstoffverordnung, die im deutschen Arbeitsschutz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen inkludiert ist. Die GefStoffV gibt als Definition von Gefahrstoffen und gibt für die fünf Gefahrenklassen den folgenden Wortlaut an:

  1. Gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3: Hiervon sind vor allem Stoffe umfasst, die als "krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch" gelten oder solche Inhaltsstoffe enthalten.
  2. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind: Darunter fallen Stoffe, die leicht explodieren können. Als Beispiele können etwa Glycerintrinitrat oder Pikrinsäure genannt werden.
  3. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden: Somit muss nicht nur bei den Grundstoffen, sondern auch bei einer Kombination verschiedener Inhaltsstoffe auf die Entstehung von Gefahrstoffen geachtet werden.
  4. Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können: Somit gelten auch solche Stoffe als Gefahrstoffe, die anderweitige potenziell schädigende Auswirkungen auf den Menschen nehmen können.
  5. Alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist: Wird ein Stoff beispielsweise erst ab einer gewissen Konzentration gefährdend, muss er nach dieser Definition ebenfalls als Gefahrstoff gelten.

Was sind Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes?

Aber nicht nur die Gefahrstoffverordnung, sondern auch das Chemikaliengesetz gibt eine Definition von Gefahrstoffen an. Gefährliche Stoffe und Gemische im Sinne dieses Gesetzes werden im § 3a behandelt. Dort wird auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verwiesen, welche im Anhang 1 Teil 2 und 3 sowie Teil 4 und 5 Kriterien darlegt. Laut Chemikaliengesetz gelten als Gefahrstoffe neben Gemischen auch gefährliche Stoffe, die …

  1. … in Anhang I Teil 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 „dargelegten Kriterien für physikalische Gefahren oder Gesundheitsgefahren“ erfüllen oder
  2. „umweltgefährlich sind, indem sie (a) die in Anhang I Teil 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien für Umweltgefahren und weitere Gefahren erfüllen oder (b) selbst oder deren Umwandlungsprodukte sonst geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.“

Gesundheitliche Auswirkung der Gefahrstoffe

Damit ein richtiger Umgang mit Gefahrstoffen gewährleistet werden kann, sind einige Regelungen zur Kennzeichnung und zum Umgang gesetzlich vorgeschrieben. Und das aus gutem Grund, denn eine Exposition mit diesen Stoffen über verschiedene Aufnahmewege kann zu gesundheitlichen Gefahren führen.

Aufnahmewege

Gefahrstoffe können über mehrere Wege in den menschlichen Körper gelangen, weshalb im Umgang besondere Vorsicht gilt. Die vier Aufnahmewege, die offiziell unterschieden werden, sind die folgenden:

  • Inhalativ: Werden Gefahrenstoffe durch Einatmen in den Körper aufgenommen, ist von einer inhalativen Aufnahme die Rede. Diese betrifft vor allem die Nase und bezieht sich etwa auf gefährdende Gase, Aerosole, Stäube und Dämpfe.
  • Oral: Wird der Stoff hingegen über den Mund aufgenommen und gelangt von dort aus in den Körper, handelt es sich um eine orale Aufnahme. Dies betrifft etwa Stäube und Flüssigkeiten sowie das Verschlucken von Festkörpern.
  • Dermal: Von einer dermalen Aufnahme ist die Rede, wenn der Gefahrstoff von der Haut resorbiert wird – man denke etwa an Stäube, Dämpfe und Flüssigkeiten, die direkt mit der Haut in Kontakt gelangen.
  • Subkutan: Schließlich gibt es noch die subkutane Aufnahme, bei der ein Fremdkörper unter die Haut eindringt. Ein gutes Beispiel dafür sind Nadelstichverletzungen.

Mögliche Gesundheitsgefahren

Je nachdem, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, können ganz unterschiedliche Gesundheitsgefahren entstehen. Diese reichen von harmlosen Hautreizungen bis hin zur akuten Lebensgefahr. Hierfür gibt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eine Liste an, in der die folgenden Gefahren inkludiert wurden:

  • Akute Toxizität (Punkt 3.1.)
  • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Punkt 3.2.)
  • Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Punkt 3.3.)
  • Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut (Punkt 3.4.)
  • Keimzellmutagenität (Punkt 3.5.)
  • Karzinogenität (Punkt 3.6.)
  • Reproduktionstoxizität (Punkt 3.7.)
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (Punkt 3.8. und 3.9.)
  • Aspirationsgefahr (Punkt 3.10.)

Gesetzliche Regelungen bezüglich Gefahrstoffen

Im Umgang mit gefährlichen Stoffen gelten mehrere gesetzliche Regelungen, die sich sowohl auf die Gefahrstoffkennzeichnung, die Aufbewahrung von Gefahrstoffen, die Schutzbestimmungen und die Vorgaben für Arbeitgeber beziehen. Insbesondere die folgenden Gesetzestexte und Regelungen sollten dabei berücksichtigt werden:

  • Gefahrenstoffrecht: Dieses regelt die Tätigkeit mit Gefahrenstoffen. Es wird in das allgemeine Gefahrstoffrecht Chemikaliengesetze und in das spezielle Gefahrstoffrecht (etwa Pflanzenschutzrecht und Lebensmittelrecht) differenziert.
  • Gefahrstoffverordnung: Sie bildet die gesetzliche Grundlage für Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und bietet eine gängige Definition von Gefahrstoffen.
  • Europäische Gefahrstoffrichtlinien: Darunter fallen mehrere Regelungen, die innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gelten und in nationales Recht umgesetzt werden.

Gefahrenstoff: Die vorgeschriebene Kennzeichnung

Das Global Harmonisierte System (GHS) bietet die Grundlage für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es ist bezüglich der Vorschriften für gefährliche Stoffe und Güter harmonisiert und wurde von den Vereinten Nationen freigegeben. Dadurch lässt sich eine weltweite Angleichung der Kennzeichnung erreichen, die auch den Transport erleichtert. Die Kennzeichnung sollte nach dem GHS wie folgt aussehen:

Piktogramm Kodierung Signalwort Beispiele
GHS01 - Explosive Stoffe Gefahr instabile explosive Stoffe,selbstentzündliche Stoffe
Entzündliche Stoffe_Signal_Zeichen GHS02 - Entzündbare Stoffe und Gemische Achtung oder Gefahr entzündbare, pyrophore, selbsterhitzungsfähige Gase
Entzündend wirkende Gefahr GHS03 - Entzündend und oxidierend wirkende Stoffe und Gemische Gefahr entzündend (oxidierend) wirkend
Gasflasche, Achtung Gase unter Druck GHS04 - Unter Druck stehende Gase Achtung Gase unter Druck, verdichtete, verflüssigte, gelöste Gase
Achtung ätzende Substanzen GHS05 - Stoffe mit hautätzender, augenschädigender sowie metallschädigender Wirkung Achtung oder Gefahr metallkorrosiv wirkende Stoffe
Achtung Giftige Stoffe GHS06 - Akut toxische Stoffe Achtung oder Gefahr akute Toxizität
Achtung gefährdende Stoffe GHS07 - Gesundheitsgefahr Achtung hautreizend, augenreizend
Achtung diverse Gesundheitsgefahren GHS08 - Systemische Gesundheitsgefährdungen Achtung oder Gefahr diverse Gesundheitsgefahren, z. B. haut-, lungen- und augenschädigend
GHS09 - Umwelt- Gewässergefährdend Achtung oder ohne Signalwort umwelt- und gewässergefährdend

Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe

Nicht nur das Erkennen, Kennzeichnen und Lagern von Gefahrstoffen, sondern auch passende Schutzmaßnahmen und richtiges Gefahrstoffgutmanagement sind elementar. Diese werden in einer festen Reihenfolge vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen sowohl im Privatbereich als auch vom Arbeitgeber eingehalten werden:

  1. Vermeidung bzw. Beseitigung von Gefahrenquellen oder Belastungspotentialen: Dazu gehört eine Gefährdungsbeurteilung und eine Ersatzstoffprüfung - kann beispielsweise ein lösemittelhaltiger Lack gegen eine Variante auf Wasserbasis ersetzt werden?
  2. Technische Schutzmaßnahmen: Als technische Schutzmaßnahmen gelten etwa die Verwendung geschlossener Anlagen und Apparaturen, das Absaugen von Dämpfen und das Be- und Entlüften von Arbeitsräumen.
  3. Organisatorische Schutzmaßnahmen: Ganz oben auf der Liste der organisatorischen Schutzmaßnahmen stehen Zugangsbeschränkungen sowie Mengenbegrenzungen und Messungen von Grenzwerten.
  4. Personenbezogene Schutzmaßnahmen: Hierunter fallen insbesondere Schutzausrüstungen wie Gehörschutz und Schutzbrillen.
  5. Verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen: Durch Unterweisungen und Schulungen für Gefahrstoffe können ebenfalls Schutzmaßnahmen unternommen werden. Dort werden beispielsweise die Unterschiede zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut

Gefahrstoffe: Guter Schutz am Arbeitsplatz ist Pflicht

Da ein Kontakt zu Gefahrenstoffen in vielen Formen und Situationen möglich ist, muss auf eine passende Kennzeichnung und Lagerung sowie auf einen sicheren Umgang geachtet werden. Auf der sicheren Seite ist, wer den gesetzlichen Regelungen folgt und wichtige Schutzmaßnahmen ergreift.

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