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Kann Desinfektionsmittel ablaufen?

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2021-09-30 08:36:00 / Ratgeber
Kann Desinfektionsmittel ablaufen? - Kann Desinfektionsmittel ablaufen? | MedSolut

Die Verwendung von Desinfektionsmitteln ist vor allem im privaten Gebrauch stark gestiegen. Nicht zuletzt deswegen stellt sich vielen Anwendern die Frage, ob Desinfektionsmittel ablaufen kann und welche Folgen bei einer entsprechenden weiteren Verwendung auftreten können. Alle Informationen dazu, wie lange Desinfektionsmittel haltbar ist, was danach passiert und worauf bei der Entsorgung geachtet werden muss, haben wir in diesem Blogbeitrag kurz zusammengefasst.

Auf einen Blick: Kann Desinfektionsmittel ablaufen?

Generell gilt, dass Desinfektionsmittel durchaus ablaufen kann. Obwohl Alkohol in Form von Ethanol, Propanol oder Isopropanol enthalten ist, werden zumeist noch weitere Inhaltsstoffe hinzugefügt. Sowohl Arzneimittel als auch Biozide unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Pflicht, mit einem Verfallsdatum auf der Packung gekennzeichnet zu sein.

Für verschiedene Desinfektionsmittelarten lässt sich die Frage nach einem Ablaufdatum gesondert beantworten. Üblicherweise ist Desinfektionsmittel in vier Ausführungen erhältlich: Als Handdesinfektionsmittel, als Wunddesinfektionsmittel, als Flächendesinfektionsmittel und als Desinfektionstücher.

Hände-Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel für die Hände zeichnen sich durch eine hohe Verträglichkeit aus und beinhalten neben Alkohol auch Sporizide (wie beispielsweise Wasserstoffperoxid) und Feuchthaltemittel (etwa Glycerin). Dadurch kann die Haut vor dem Austrocknen geschützt werden. Neben der verpflichtenden Angabe des Verfallsdatums solcher Zusätze verflüchtigt sich der Alkohol, sodass die Wirksamkeit nach einigen Monaten nachlässt.

Wunddesinfektionsmittel

Gleiches gilt für Wunddesinfektionsmittel. Anstelle von Feuchthaltemitteln sind hier vor allem Octenidin und Phenoxyethanol enthalten. Diese bringen antiseptische und bakterizide Eigenschaften mit sich. Üblicherweise sind auch Natriumchlorid und/oder Natriumhydroxid enthalten. Auch hier gilt: Die gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung des Ablaufdatums muss eingehalten werden, obwohl die Inhaltsstoffe per se nicht verderben können. Zu den Wunddesindektionsmitteln zählen neben den flüssigen Mitteln aber auch beispielsweise Wund-Desinfektionstücher. Das Hygienespray von Sargotan auf Wunden sollte jedoch in hohen Mengen vermieden werden. Hier eignet sich eher ein Spray zur Wunddesinfektion.

Flächendesinfektionsmittel

Flächendesinfektionsmittel ist etwas härter im Nehmen und weist mitunter konzentriertere Zusammensetzungen auf, die aggressiv auf Oberflächen wirken können. Neben Alkohol kommen als Inhaltsstoffe vor allem Peroxiverbindungen, Glykoderivate, Aldehyde und Ammoniumverbindungen zum Einsatz, die für diverse Wirkungsspektren infrage kommen. In vielen Fällen haben diese Desinfektionsmittel ein längeres Ablaufdatum – aber auch diese Mittel müssen mit entsprechendem Datum auf der Verpackung deklariert sein.

Desinfektionstücher

Was für die anderen Desinfektionsmittelarten gilt, kann auch auf Desinfektionstücher übertragen werden – diese besitzen ebenfalls ein Ablaufdatum. Da es sich bei den Tüchern um verschiedene Anwendungsformen handelt (z. B. Wund-Desinfektionstücher für die Hände oder für Flächen), unterscheiden sich die Verfallsdaten häufig voneinander. Nicht selten sind sie allerdings kürzer als bei anderen Arten, was insbesondere an der speziellen Tuchform liegt.

Warum „verdirbt“ Desinfektionsmittel?

Dass Desinfektionsmittel trotz des hohen Alkoholgehalts mit einem Ablaufdatum versehen werden muss, liegt vor allem an zwei Faktoren: den gesetzlichen Vorgaben und den flüchtigen Eigenschaften von Alkohol.

Die Inhaltsstoffe von Desinfektionsmitteln sorgen je nach Zusammensetzung dafür, dass das Produkt in Deutschland als Arzneimittel oder als Biozid eingestuft wird. Beide Stoffgruppen unterliegen einer gesetzlichen Pflicht, mit einem Ablaufdatum versehen zu werden. Das gibt dem Hersteller Sicherheit: Ab dem Ablaufdatum muss er nicht mehr garantieren, dass eine hinreichende Wirksamkeit und eine sichere Anwendung gegeben sind.

Hinzu kommt, dass sich insbesondere der Alkohol mit der Zeit verflüchtigt. Das kann durch Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen beschleunigt werden, aber auch Sauerstoff und Licht tragen dazu bei. Liegt der Alkohol nicht mehr in einer ausreichenden Konzentration vor, geht die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels schlichtweg verloren.

Desinfektionsmittel abgelaufen: Kann ich es noch verwenden?

Anders als bei vielen anderen Arzneimitteln gilt, dass keine schädlichen Auswirkungen entstehen, wenn das Desinfektionsmittel abgelaufen ist. Vielmehr wird lediglich die Wirkung von abgelaufenem Desinfektionsmittel beeinträchtigt. Das Ablaufdatum bedeutet lediglich, dass eine tatsächliche Wirksamkeit nicht mehr garantiert werden kann.

Je nachdem, wie weit der Ablaufzeitpunkt in der Vergangenheit liegt und wie lange das Desinfektionsmittel bereits offen ist, kann die Wirksamkeit entweder stark geschwächt oder sogar gänzlich verloren gegangen sein. Wird das Mittel weiterverwendet, entstehen dennoch keine Schäden. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass die Bakterien auf der Haut nicht vollständig abgetötet werden, was wiederum negative Konsequenzen haben kann.

Im Privatgebrauch stellt abgelaufenes Desinfektionsmittel also keine echte Gefahrenquelle dar. Anders ist es in Gesundheitseinrichtungen – man denke etwa an Krankenhäuser und OP-Säle. Hier werden Desinfektionsmittel bei Anbruch mit einem letzten Verwendungstag versehen und dann entsorgt. Diese strengeren Vorschriften im Gesundheitswesen sind gesetzlich verankert.

Wie lange hält sich Desinfektionsmittel nach Anbruch der Packung?

Ist die Packung erst einmal angebrochen, beginnt üblicherweise der Verflüchtigungsprozess des enthaltenen Alkohols. Wie lange sich das Desinfektionsmittel dann hält, hängt primär von der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe ab. Genaue Informationen dazu müssen in der Packungsbeilage zur Verfügung gestellt werden. Als Richtwert können allerdings die folgenden Zeiträume genannt werden:

  • Handdesinfektionsmittel: 6 bis 12 Monate
  • Wunddesinfektionsmittel: 6 bis 12 Monate
  • Flächendesinfektionsmittel: 6 bis 12 Monate
  • Desinfektionstücher: 4 bis 12 Wochen

Es wird empfohlen, das Datum der Öffnung auf die Verpackung zu schreiben (etwa mit einem wasserfesten Marker), um den Zeitraum im Blick behalten zu können.

Wie lange ist verschlossenes Desinfektionsmittel haltbar?

Für ungeöffnetes Desinfektionsmittel geben die meisten Hersteller eine Haltbarkeit von etwa 12 Monaten an. Die entsprechenden Informationen müssen sowohl auf der Verpackung als auch in der Packungsbeilage zur Verfügung gestellt werden.

Allerdings ist es nicht selten der Fall, dass die Wirksamkeit noch deutlich länger enthalten bleibt. Da das Alkohol-Desinfektionsmittel mit keinen äußeren Einflüssen in Kontakt kommt und die Packung luftdicht verschlossen ist, wird das Verflüchtigen des Alkohols deutlich gebremst. Dennoch ist es nicht empfehlenswert, auf eine ausreichende Wirksamkeit zu hoffen und das Mittel dennoch zu verwenden: Ist die Desinfektion abgelaufen, sollte man zu einer neuen Packung greifen.

Abgelaufenes Desinfektionsmittel benutzt – was sind die Folgen?

Wurde abgelaufenes Desinfektionsmittel benutzt, entstehen keine negativen gesundheitlichen Folgen. Schädlich wird das Mittel mit der Zeit nicht. Da allerdings die Wirksamkeit nicht mehr garantiert werden kann, sollte auf zusätzliche Hygienemaßnahmen gesetzt werden. Dazu gehören etwa ein gründliches Händewaschen und eine zusätzliche hygienische Händedesinfektion – dieses Mal mit einem nicht abgelaufenen Desinfektionsmittel.

Wie soll man abgelaufenes Desinfektionsmittel entsorgen?

Desinfektionsmittel gehören zu den wässrigen Lösungen, die eine chemische Zusammensetzung besitzen und antibakteriell auf Viren, Bakterien, Pilze und Sporen wirken. Was im hygienischen Kontext sinnvoll ist, kann der Umwelt allerdings großen Schaden zuführen. Daher muss Desinfektionsmittel als Chemikalienabfall entsorgt werden.

Um zu verhindern, dass die Chemikalien ins Abwasser gelangen, darf Desinfektion – egal ob abgelaufen oder nicht – unter keinen Umständen in der Toilette heruntergespült werden. Stattdessen besitzen Müllstationen und Recyclinganlagen eigene Behälter für chemikalische Abfälle, in denen die Reste entsorgt werden können. Geringe Mengen werden oftmals auch von Schadstoffmobilen entgegengenommen.

Handelt es sich hingegen um größere Mengen, die beispielsweise in der Industrie oder in einigen Unternehmen anfallen können, lohnt sich der Kontakt zu einer entsprechenden Entsorgungsfirma. Diese holt die Überstände gegen eine Gebühr ab und kümmert sich um die fachgerechte Entsorgung.

Desinfektionsmittel richtig aufbewahren

Bei der richtigen Lagerung von Desinfektionsmitteln muss zwischen einem Privatgebrauch mit tagesüblichen Mengen und einer Lagerung von größeren Beständen unterschieden werden. Privat gilt vor allem, dass die Wirkung nur dann gewährleistet werden kann, wenn das Desinfektionsmittel wie Medikamente gelagert wird – also kühl, aber frostfrei. Darüber hinaus sollten direkte Sonneneinstrahlung sowie starke Hitze vermieden werden.

Die Lagerung größerer Mengen ist nach den Sicherheitsvorschriften der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 gesetzlich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt und erfordert strengere Maßnahmen. Die Lagerung von sogenannten „Kleinmengen", die je nach Einstufung der Gefährdung zwischen 20 und 100 kg liegt, darf auch außerhalb eines speziellen Lagers erfolgen. Für die Aufbewahrung greifen dann die folgenden Maßnahmen:

  • Kennzeichnung mit dem entsprechenden Gefahrensymbol (Desinfektionsmittel sind in der Regel brennbar, weshalb das Gefahrstoffymbol "Flamme" als Kennzeichnung nötig ist)
  • Lagerung in geschlossenen und gekennzeichneten Behältern
  • Eine Lagerung in Verkehrswegen, Pausen- oder Sanitätsräumen ist verboten.
  • Es dürfen sich keine zündbaren Quellen in unmittelbarer Nähe des Desinfektionsmittels befinden.
  • Eine geeignete Rückhalteeinrichtung bzw. ein Auffangraum muss vorhanden sein (z.B. eine Auffangwanne).
  • Auch Sicherheitsschränke werden empfohlen, um eine ordnungsgemäße Lagerung sicherstellen zu können.

Desinfektionsmittel abgelaufen: Wirksamkeit nicht mehr garantiert

Obwohl keine schädlichen Auswirkungen entstehen, wenn Desinfektionsmittel abgelaufen ist, geht dennoch die Wirksamkeit verloren. Üblicherweise passiert dies nach vier Wochen bis 12 Monaten, was von der Form des Mittels abhängig ist. Danach sollte abgelaufenes Desinfektionsmittel fachgerecht entsorgt werden.

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