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Gefahrstoffe: Beispiele für Haushalt und Industrie

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2022-08-18 09:23:00 / Ratgeber
Gefahrstoffe: Beispiele für Haushalt und Industrie - Gefahrstoffe: Beispiele für Haushalt und Industrie | MedSolut

Als Gefahrstoffe werden Substanzen, Stoffe und Erzeugnisse bezeichnet, die sich schädigend auf die Gesundheit und/oder die Umwelt auswirken können. Tatsächlich fällt eine ganze Reihe solcher Stoffe in diese Kategorie – sie reichen von Benzin über Putzmittel bis hin zu Wasserstoffperoxiden. Wie sich diese Stoffe definieren, welche Gefahrenbezeichnung und -klassifizierung notwendig ist und welche bekannten Gefahrstoffe-Beispiele es gibt, haben wir Ihnen hier kompakt zusammengefasst.

Was sind Gefahrstoffe? Beispiele und Gefahrgutklassen

Bei Gefahrstoffen handelt es sich um Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die eine schädigende Auswirkung auf den menschlichen Organismus oder die Umwelt haben können. Darunter fallen alle Stoffe mit toxischen, chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften, die den gesetzlichen Kriterien der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechen.

Als typische Beispiele für Gefahrenstoffe lassen sich etwa Nagellackentferner, Spiritus oder Bleichmittel nennen – also durchaus Stoffe, die uns im Alltag oft begegnen. Da diese Liste recht lang ist, werden die Gefahrstoffe darüber hinaus in neun Gefahrgutklassen eingeteilt. Das erleichtert die Gefährdungsbeurteilung, Kennzeichnung und Vorgabe von Sicherheitsmaßnahmen im Transport und bei der Lagerung.

Gefahrstoffe: Beispiele für Gefahrenbezeichnungen

Werden gefährliche Stoffe transportiert, muss zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut differenziert werden. Prinzipiell gilt – alle Gefahrgüter sind auch Gefahrstoffe, aber nicht alle Gefahrstoffe sind Gefahrgüter. Von letzterem wird nur gesprochen, wenn sich Gefahrstoffe im Transport befinden, da hier gesonderte Gefahrstoffkennzeichnungen notwendig werden.

Auch können sich die gesetzlichen Bestimmungen zu diesen beiden Gruppen voneinander unterscheiden. Soll ein Gefahrstoff als Gefahrgut transportiert werden, müssen die passenden Gefahrbezeichnungen samt Gefahrensymbol und Abkürzung angegeben werden. Das gilt nicht nur für einige Beispiele von Gefahrstoffen, sondern für das gesamte Arsenal. Unterscheiden lassen sich insbesondere die folgenden Gefahrenbezeichnungen:

  • Explosionsgefährlich: Als explosionsgefährlich gelten Stoffe, wenn sie leicht explodieren können und somit eine Gefahr darstellen. Sie werden mit der Abkürzung „E“ geführt und mit dem Symbol einer explodierenden Bombe gekennzeichnet. Als Beispiele für Gefahrstoffe gelten etwa TNT oder Glycerintrinitrat.
  • Hochentzündlich: Hochentzündliche Stoffe besitzen einen Siedepunkt unter 35°C und einen Flammpunkt, der im flüssigen Zustand unter 0°C liegt. Die Abkürzung „F+“ wird mit einer Flamme gekennzeichnet. Beispiele sind Wasserstoff und Ethin.
  • Leichtentzündlich: Fehlt das Plus und wird die Abkürzung nur als „F“ angegeben, handelt es sich um leichtentzündliche Stoffe. Sie können sich unter Raumtemperatur erhitzen und später entzünden ODER besitzen einen Flammpunkt von unter 21°C im flüssigen Zustand. Alternativ lassen sie sich als Feststoff durch eine Feuerquelle entzünden ODER entwickeln unter Luft- oder Wasserzufuhr hochentzündliche Gase. Das Gefahrsymbol wird von einer Flamme gebildet. Als Stoffbeispiele lassen sich Ethanol und Aceton nennen.
  • Brandfördernd: Brandfördernde Stoffe mit der Abkürzung „O“ unterstützen eine Verbrennung, ohne dabei selbst brennbar zu sein. Als Piktogramm wird eine Flamme über einem Kreis eingesetzt. Brandfördernd sind zum Beispiel Sauerstoff und Fluor.
  • Giftig: Giftige Stoffe können bereits in geringen Mengen beim Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt tödlich sein oder akute und/oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. Sie werden mit „T“ abgekürzt und mit einem Totenkopf samt gekreuzter Knochen symbolisiert. Ein giftiges Gefahrstoff-Beispiel ist Methanol.
  • Sehr giftig: Sind Stoffe mit der Abkürzung „T+“ versehen, gelten sie als sehr giftig und werden um den Begriff „sehr geringe Mengen“ in der oben Definition ergänzt. Das Gefahrensymbol ändert sich hingegen nicht im Vergleich zu giftigen Gefahrstoffen. Sehr giftig sind zum Beispiel Nikotin und Heroin.
  • Gesundheitsschädlich: Mit einem schwarzen X als Symbol und der Abkürzung „Xn“ werden Stoffe gekennzeichnet, die beim Einatmen, Verschlucken oder bei einer Aufnahme über die Haut chronische oder akute Gesundheitsschäden auslösen können. Früher wurden sie unter dem Begriff „mindergiftig“ geführt, inzwischen lautet die Bezeichnung „gesundheitsschädlich“. Gefahrstoffe wie Kaliumchlorat fallen in diese Kategorie.
  • Reizend: Unter der Kennung „Xi“ und dem gleichen Piktogramm werden reizende Gefahrstoffe geführt. Sie können bei einem kurzzeitigen, einem länger andauerndem oder einem wiederholten Haut- oder Schleimhautkontakt eine Entzündung hervorrufen. Beispielsweise gehören Natriumcarbonat und Kaliumcarbonat zu reizenden Gefahrstoffen.
  • Ätzend: Ätzende Stoffe können lebendes Gewebe bei Berührung zerstören und werden durch ein Piktogramm mit Reagenzglas gekennzeichnet, das eine Flüssigkeit auf eine Hand und auf einen schwarzen Balken gießt. Der Kennbuchstabe dazu ist „C“. Als Beispiele für Gefahrstoffe können Schwefelsäure und Natronlauge genannt werden.
  • Umweltgefährlich: Schließlich gibt es noch umweltgefährliche Stoffe, die mit dem Kennbuchstaben „N“ verbunden sind und Wasser, Tiere, Boden oder Luft, Pflanzen, Klima oder Mikroorganismen derartig verändern können, dass dadurch sofortige oder spätere Umweltschäden entstehen. Das Piktogramm zeigt einen toten Fisch und Baum. Umweltgefährlich ist zum Beispiel Kaliumpermanganat.

Gefahrgutklassen 1–9: Beispiele für Gefahrstoffe

Sollen Gefahrstoffe transportiert werden, müssen sie als Gefahrgüter gekennzeichnet werden. Dafür werden sie nach ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter) in neun Gefahrgutklassen differenziert. Einige Gefahrgutklassen werden zusätzlich durch Unterklassen spezifiziert. Das macht es möglich, die gefährlichen Güter nach Gefährlichkeitsmerkmal für den Transport einzuteilen.

Hinzu kommen UN-Nummern, die auf den orangen Gefahrentafeln angegeben sein müssen. Sie werden als Code eingesetzt und beschreiben den Inhalt des Transportguts. Nach ADR werden die folgenden Klassen unterschieden:

Gefahrgutklasse 1

In die Gefahrgutklasse 1 fallen explosive Stoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten. Sie können unter Druck, Temperatur und/oder Geschwindigkeit aktiviert werden und haben eine destruktive Auswirkung auf die Umgebung. Zur besseren Klassifizierung gibt es sechs Unterklassen. Sie werden mit dem Gefahrensymbol für explosionsgefährlich (E) versehen. In der Industrie kommen als Gefahrstoffe-Beispiele Schwarzpulver und Sprengstoffe vor, im Haushalt gehören etwa Feuerwerkskörper dazu.

Gefahrgutklasse 2

Gase und gasförmige Stoffe werden in der Gefahrgutklasse 2 zusammengefasst. Sie lassen sich weiter in brennbare, nicht brennbare und giftige Gase unterscheiden, sodass die Gefahrensymbole von giftig (T) über ätzend (C) bis hin zu brandfördernd (O) und gesundheitsschädlich (Xn) reichen können. Im Haushalt sind sie beispielsweise als Propangas für den Campingkocher oder als Haarspray zu finden, in der Industrie zählt als Gefahrstoff-Beispiel Wasserstoff dazu.

Gefahrgutklasse 3

Ist von der Gefahrgutklasse 3 die Rede, so handelt es sich um entzündbare flüssige Stoffe. Gefahrstoffe-Beispiele sind hier Benzin, Alkohol oder Heizöl. Diese Stoffe können durch einen bestimmten Dampfdruck oder Flammpunkt entzündet werden und sogar zu einer Explosion führen. Als Gefahrenbezeichnung kommen zumeist leichtentzündlich (F) oder hochentzündlich (F+) vor.

Gefahrgutklasse 4

Entzündbare feste Stoffe und Gegenstände finden sich in der Gefahrgutklasse 4, die daher ebenfalls mit den Piktogrammen für leichtentzündlich (F) oder hochentzündlich (F+) ausgestattet wird. Diese Klasse bietet drei Unterklassen, wodurch das Gefahrstoffmanagement und der Transport im Verkehr erleichtert wird. Typische Gefahrstoffe-Beispiele sind Zündhölzer und Pflanzenschutzmittel im Haushalt sowie weißer Phosphor, Schwefel und Natrium in der Industrie.

Gefahrgutklasse 5

Die Gefahrgutklasse 5 wird von entzündend wirkenden Stoffen gebildet, die teilweise instabil sind und Brände verursachen bzw. beschleunigen können. Selbst brennen sie allerdings nicht. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere die Gefahrstoffe-Beispiele Sauerstoff, einige Düngemittel, Wasserstoffperoxid und Salpetersäure, die in zwei Untergruppen unterteilt werden:

  • entzündend wirkende Stoffe
  • und organische Peroxide

Die erste Untergruppe wird mit dem Symbol für brandfördernd (O) gekennzeichnet, die zweite mit dem Symbol für leichtentzündlich (F) oder hochentzündlich (F+).

Gefahrgutklasse 6

Gefahrgutklasse 6 fasst giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe zusammen, die in zwei Untergruppen eingeteilt werden:

  • giftige Stoffe (6.1)
  • und ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2)

Hier finden sich Gefahrstoffe-Beispiele wie Klinikabfälle, Krankheitserreger und Müll, der bei einer Renovierung anfallen kann. Auch Elektrogeräte und Leuchtstofflampen können in diese Kategorie fallen. Sie wird mit den Gefahrensymbolen für giftig (T) oder sehr giftig (T+) ausgestattet. Hinzu kommt eine Biohazard-Markierung.

Gefahrgutklasse 7

Radioaktive Stoffe und Gegenstände, die entsprechende Stoffe enthalten, sind in der Gefahrgutklasse 7 zu finden. Die Klassifizierung wird hier stark von der Kategorisierung der Verpackung bestimmt, sodass sich beispielsweise Versandstücke unterscheiden lassen. In der Gefahrgutklasse 7 finden sich Gefahrstoffe-Beispiele wie Uran, Plutonium und medizinische Instrumente wie Röntgengeräte.

Gefahrgutklasse 8

In der Gefahrgutklasse 8 sind ätzende Stoffe zu finden, die eine korrosive Wirkung auf Schleimhäute oder das Epithelgewebe der Haut haben. Auch können sie Schäden an Gegenständen verursachen oder unter Wasser bzw. Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe ausbilden. Sie werden mit dem Gefahrensymbol für ätzend (C) gekennzeichnet. Beispiele für Gefahrstoffe dieser Kategorie sind Reinigungsmittel (wie Grillreiniger und Chlor) im Haushalt sowie Ozon, Schwefelsäure, Natronlauge und Salzsäure in der Industrie.

Gefahrgutklasse 9

Schließlich gibt es noch die Gefahrgutklasse 9, die verschiedene gefährliche Stoffe zusammenfasst. Diese lassen sich aufgrund ihrer spezifischen Kriterien in keine andere ADR-Gefahrgutklasse einteilen und werden hier gebündelt. Entsprechend ist die Anzahll der Gefahrstoffe-Beispiele groß. Sie reichen von Trockeneis und Asbest bis hin zu Airbags und Lithiumbatterien.

Weitere Informationen und eine ausführliche Beschreibung aller Gefahrgutklassen finden Sie übrigens auch in unserem Ratgeber zu diesem Thema – folgen Sie einfach diesem Link.

Beispiele für CMR-Gefahrstoffe

Darüber hinaus müssen (nachgewiesen und potenziell) krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe nach GHS-Verordnung als CMR-Stoffe („cancerogen mutagen reprotoxic“) geführt werden. Sie gehören zu den Gefahrenbezeichnungen T, T+ oder Xn und werden in drei Kategorien differenziert:

  • Kategorie 1: aus Erfahrung beim Menschen nachgewiesenKategorie
  • Kategorie 2: bei Tieren nachgewiesen, wird beim Menschen vermutet
  • Kategorie 3: es wird angenommen, dass es beim Menschen so ist

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe tragen ihren Namen nicht umsonst, denn sie können zu Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten führen. Deswegen werden in der GefStoffV, in der CLP-Verordnung und in weiteren rechtlichen Grundlagen (wie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) viele Kennzeichnungen und Verwendungsvorschriften festgelegt.

Gleichzeitig sollte im Umgang mit Beispielen dieser Gefahrstoffe auf absolute Sicherheit und eine angemessene Reaktion im Notfall geachtet werden. Dazu gehört, dass alle befugten Personen eine vorherige Sicherheitsschulung absolvieren und sich jederzeit an die Betriebsanweisungen halten müssen. Hinzu kommen passende Schutzkleidung – samt Atemschutz bei vielen Stoffen – und eine Belüftung des Lager- und Arbeitsraums. Außerdem gilt Vermeidung und Gefährdungsminimierung.

Sollte es zu einem Unfall kommen, müssen alle Handlungsmaximen für den jeweiligen Gefahrstoff bekannt sein und angewandt werden. Dazu gehört oftmals ein sofortiges Entfernen der benetzen Kleidung und eine Reinigung in der Notdusche bzw. mit der Augenspüleinrichtung. Die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Betriebsanweisung sind anzuwenden.

Gefahrstoffe: Beispiele sind in jedem Haushalt zu finden

Gefahrstoffe-Beispiele sind nicht nur in der Industrie, sondern auch in jedem Haushalt zu finden. Daher ist es wichtig, sich mit den Gefahrbezeichnungen und Klassifizierungen auseinanderzusetzen, sodass man im Notfall angemessen reagieren kann. Beim Transport sind außerdem Gefahrgutklassen zu beachten, die eine passende Reaktion „auf der Strecke“ ermöglichen. So bewegen Sie sich nicht nur in den gesetzlichen Vorschriften, sondern sich außerdem bestmöglich vorbereitet.

FAQ

Als Gefahrstoffe werden Stoffe, Erzeugnisse und Gemische bezeichnet, die eine schädigende Auswirkung auf den Menschen oder die Umwelt haben können. Diese Stoffe können entzündlich, brandfördernd, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend und/oder umweltgefährlich sein. Daher können viele verschiedene Stoffarten zu den Gefahrstoffen gezählt werden.

Laut GefStoffV zählen Stoffe und Erzeugnisse zu Gefahrstoffen, wenn sie dem § 3 entsprechen und physikalisch-chemische, chemische oder toxische Eigenschaften haben, die eine Gefährdung darstellen können. Auch explosive Stoffe zählen in diese Kategorie.

Das Globally Harmonized System (GHS) legt die Unterteilung der Gefahrstoffe in 16 Gefahrenklassen fest und ersetzt damit das vorherige europäische Chemikalienrecht. Zusätzlich lassen sich Gefahrstoffe nach Gefahrgutklasse oder nach Gefahrenbezeichnung (wie „giftig“ oder „gesundheitsschädigend“) einteilen.

Dank der vielen gesetzlichen Pflichten zur Kennzeichnung können Gefahrenstoffe recht einfach an Gefahrstoffsymbolen und Gefahrstoffbezeichnungen erkannt werden. Diese müssen sichtbar auf der Verpackung angebracht werden.

Sie haben Fragen zum Thema oder möchten einen Themenvorschlag äußern? Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter +49 30 2096579 00 oder schicken Sie uns eine Mail an info@medsolut.com.


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